Information zur Heilpraktikerausbildung

Der Heilpraktiker ist neben dem Arzt der einzige Beruf, dem die Ausübung der Heilkunde erlaubt ist.

Die Heilpraktikerprüfung ist gesetzlich geregelt und ermöglicht dem staatlich geprüften und anerkannten Heilpraktiker die Ausübung der Heilkunde ohne Arzt zu sein.

Der Studierende hat die Möglichkeit, aus zwei Ausbildungsvarianten zu wählen: Anfänger ohne Vorkenntnisse wählen die 2-jährige Ausbildung. Falls medizinische Vorkenntnisse vorhanden sind, kann sich der Studierende auch für den 12-Monats-Kurs entscheiden.